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Ein Recht auf Würde

von Dr. Lutz Brade 

„Ich verstehe nicht, dass uns so viele Schwierigkeiten gemacht werden, in Deutschland zu leben. Für die Wirtschaft und die Medien bestehen keine Grenzen, für sie gilt die Globalisierung. Aber was machen Politiker mit uns Menschen?“ 

Das Zitat stammt von einer jungen Frau, die zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern vor mehr als 10 Jahren aus einem kaukasischen Staat nach Deutschland flüchtete.Nach ihrer Ankunft in Deutschland wurde die Familie in ein Sammellager gebracht. Sie stellte beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (ab 2005 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Asylanträge, die als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurden, weil nach Ansicht der Behörde keine Verfolgung, keine Diskriminierungen, keine Benachteiligungen in den Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und keine Behinderungen bei der Berufstätigkeit für die Ethnie und Religionsgemeinschaft der Eziden  in Georgien festgestellt werden konnten. Eingeräumt wurden vereinzelte und bedauernswerte Übergriffe besonders durch Angehörige der Exekutive. Diese Verfehlungen begründeten allerdings keinen Anspruch auf Asyl. Seitdem hält sich die Familie in Deutschland über sog. Duldungen auf. Sie gelten wochen-, monatelang und evt. bis zu einem Jahr, aber sie können jederzeit widerrufen werden. Die Folge ist ein Leben in ständiger Angst bes. vor der Ausweisung in ein Land, aus dem die Familie wegen Menschenrechtsverletzungen floh und in das sie nicht zurückkehren kann und will, weil ihr bei einer Rückführung Gefahr für Leib und Leben droht. Die Familie weiß um das Schicksal von Menschen, die in das Herkunftsland zurückgebracht wurden.

Gegen den Bescheid legte die Familie Widerspruch ein, wurde einer Kommune zugewiesen und in einer Asylbewerberunterkunft in einem Zimmer für die sechs Personen an der Peripherie einer mittelgroßen Stadt untergebracht. Eine Küche sowie die sanitären Anlagen teilte sie sich mit weiteren Personen. Die Eltern durften nicht arbeiten und für alle Familienangehörigen bestand Residenzpflicht. Im Krankheitsfall musste bei der Ausländerbehörde die Genehmigung für einen Arztbesuch erbeten werden. Lebensmittel konnten ausschließlich mit zugeteilten Gutscheinen erworben werden.

„Irgendwie schafften es unsere Eltern, dass wir zur Schule gehen und Schulabschlüsse machen konnten. Rechtsanwälte, -anwältinnen, LehrerInnen, FlüchtlingsbegleiterInnen sowie weitere Menschen haben uns beigestanden. Ohne sie wären wir schon lange nicht mehr in Deutschland. Nach Beendigung der Schule durften wir keine Ausbildung machen, nicht studieren und nicht mit irgendeiner Arbeit für unseren Lebensunterhalt Geld verdienen.“

Im Jahr 2005 wurde das ‚ Zuwanderungsgesetz‘ verabschiedet, das ab 8/07 für Menschen mit ‚Duldungen‘ (Fristenregelung) gewisse Erleichterungen brachte. Die Eltern der Familie durften eine reguläre Arbeit aufnehmen und die Kinder eine Ausbildung beginnen. Die Familie lebt auch im Jahr 2010 mit ‚Duldungen‘, aber sie hat wegen ihrer finanziellen Unabhängigkeit von staatlichen Sozialsystemen die Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht. Die Familie gehört zu der prozentual relativ kleinen Personenzahl von ‚Geduldeten‘, die in unserem Land bleiben können, wenn sie wollen.

Die Familie stellte ihre Asylanträge zum Zeitpunkt der 2. Phase der Ausländergesetzgebung, mit der ab 1990 internationales Recht bei Asylantragsverfahren faktisch ausgeblendet wurde. Künftig wurden Asylanträge fast ausschließlich nach deutschen Rechtsauffassungen auf der Grundlage der sog. Lageberichte des Auswärtigen Amtes und der Erkenntnisse des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge beurteilt. Diese Vorgehensweise mit weitreichenden Benachteiligungen für die betroffenen Menschen wurde kontinuierlich von NGOs als Verstoß gegen Art.25 GG und gegen internationale Konventionen gerügt.  Vertreter der Staatsorgane sahen sich zunehmend mit dem Vorwurf konfrontiert, dass Asylantragsverfahren häufig nicht nach Kriterien von Menschenrechtskonventionen sondern mehrheitlich auf der Basis ökonomischer, strategischer und allgemein politischer Erwägungen verhandelt wurden. Mit dem Zuwanderungsgesetz begann die 3. Phase deutscher Ausländergesetzgebung und die Rückbesinnung auf Art.25GG, in dem festgeschrieben ist, dass internationales deutschem Recht übergeordnet ist. Dieser Sachverhalt wird in Gerichtsurteilen zu Asylantragsverfahren ab 2005 ansatzweise gewürdigt.

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Auf diesem Hintergrund wird der Verdacht bestätigt, dass die o.gen. Familie bei ihrem Asylbegehren unfair behandelt wurde. Mit bisher unveröffentlichten Schriftstücken können Menschenrechtsverletzungen an Eziden aus Georgien belegt werden. Ich zitiere zuerst (Ausschnitte) aus dem Bericht (s. im Internet unter www.yeziden-colloquium.de/poppe georgien 12-7-01 rtf.rtf)   „Reise des Beauftragten nach Armenien, Georgien und Aserbaidschan.

Vom 5.6. bis 13.6.2001 besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Gerd Poppe, Armenien, Georgien und Aserbaidschan und führte dabei Gespräche mit Regierungsmitgliedern, Parlamentariern und Richtern, staatlichen Menschenrechtsinstitutionen, Oppositionspolitikern, Repräsentanten verschiedener Kirchen und ethnischer Minderheiten, einer Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidigern sowie Mitarbeitern internationaler Organisationen. Daneben informierte er sich vor Ort über die Lage von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen sowie die Situation in den Gefängnissen…

Positiv zu vermerken war eine auch von offizieller Seite teilweise selbstkritisch geführte Diskussion über die Menschenrechtslage, die wiederholt bekundete Bereitschaft, sowohl international wie bilateral beim Schutz der Menschenrechte stärker zusammenzuarbeiten – insbesondere die Empfehlungen des Europarates umzusetzen – sowie Anstrengungen in jüngerer Zeit, die nationalen Instrumente zum Schutz der Menschenrechte zu schärfen (Justiz- und Rechtsreform, Schaffung des Amtes eines Ombudsmanns), in einzelnen Bereichen Projekte zur Menschenrechtserziehung durchzuführen sowie die Bedingungen des Strafvollzugs zu verbessern.

Demgegenüber sind in anderen Bereichen nur geringe Fortschritte bei der Umsetzung menschenrechtlicher Standards zu verzeichnen. Immer noch sind Misshandlungen und Folterungen in Polizei- und Untersuchungshaft festzustellen. Als ein besonders schwerwiegendes Problem wird in allen drei Staaten die weit verbreitete Korruption beschrieben. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist trotz der weitgehend an westlichen Vorbildern orientierten Rechtsreformen nicht gewährleistet. Nicht selten wird über Fälle von Polizeiwillkür berichtet sowie über Menschenrechtsverletzungen in den Streitkräften. Eine faktische Gleichbehandlung nationaler, ethnischer und religiöser Minderheiten ist nicht sichergestellt…

Georgien, 6. – 9.6. Auf dem Weg zur Einführung europäischer Rechtsstandards ist Georgien weiter fortgeschritten als seine Nachbarländer. Nicht nur Nichtregierungsorganisationen, auch staatliche menschenrechtliche Institutionen wie die Ombudsfrau und die Beauftragte für Menschenrechtsfragen im Nationalen Sicherheitsrat haben sich Schritt für Schritt Freiräume geschaffen und machen – trotz chronisch geringer Mittelausstattung – engagierte Arbeit im Menschenrechtsbereich. Innerhalb der Regierung zeigt sich der Justizminister reformorientiert und zur Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft bereit.

Dennoch sind die Probleme bei der Implementierung der Standards denen der anderen Staaten vergleichbar. So führte die mit deutscher Unterstützung durchgeführte Justizreform zu modernen Gesetzen und zur Einsetzung vieler am neuen Recht geschulten Richter – die verbreitete Korruption auch innerhalb der Gerichte  konterkariert jedoch die Wirksamkeit der Reformen.

Die von den ungelösten Konflikten geprägte (vor allem auch durch die Notlage der aus Abchasien vertriebenen Georgier) fragile politische Situation des Landes bewirkt darüber hinaus auch eine zunehmende Stagnation bei der Durchführung notwendiger weiterer Reformschritte. Dies führt auch zu staatlicher Untätigkeit in Bereichen des Menschenrechtsschutzes, etwa wenn es um den Schutz religiöser Minderheiten (Zeugen Jehovas) vor Verfolgung durch extremistische Orthodoxe geht. Andererseits  fanden sich – bei allen sozialen Problemen und Benachteiligungen im täglichen Leben, denen religiöse und ethnische Minderheiten nach wie vor ausgesetzt sind – keine Hinweise für eine spezifische Diskriminierung der Jesiden…“

Über das Gespräch mit Herrn Poppe fertigten Eziden ein Protokoll an,  das im Sommer 2001 nach Deutschland gelangte. Es ist bisher unveröffentlicht und wird in deutscher Übersetzung abgedruckt.

„Protokoll der yezidischen Teilnehmer an einem Gespräch mit Herrn Gerd Poppe und seinen Begleitern (Anfang Juni 2001 in Tiflis).

Abgesandte aus der Bundesrepublik Deutschland kamen in das Büro der „Union der Yeziden“ in Tiflis. Alle Mitarbeiter der Union der Yeziden  waren anwesend. Aus Deutschland nahmen der Menschenrechtsbeauftragte Herr Poppe mit 2 Mitarbeitern, ferner Herr Meingast von der Deutschen Botschaft in Tiflis an der Gesprächsrunde teil.

Thema: Menschenrechte der in Georgien lebenden Yeziden.

Der Vorsitzende der Union der Yeziden, … , berichtete den Gästen, wie die Yeziden in die Kaukasus-Länder und speziell nach Georgien kamen; er erläuterte auch, wie die Union der Yeziden entstanden ist.

Bei dem Treffen wollten die deutschen Gäste wissen, wie das Verhältnis der Yeziden zu den georgischen Machtstrukturen aussieht. Es wurde geantwortet, daß die Yeziden immer wieder von denen, die Macht haben, „ausgesaugt“ werden, sie seien Opfer von Erpressungen. In Georgien gibt es viele Reformen, die jedoch im Alltag für Yeziden nicht gelten. Viele Mitarbeiter des Innenministeriums verhalten sich gegenüber den Yeziden so, als wären diese „der letzte Dreck“.

Yeziden arbeiten gern; wenn Polizisten wissen, daß ein Yezide aus dem Ausland zurückgekehrt ist – sei es, daß er dort gearbeitet hat oder nach Tiflis abgeschoben wurde – dringen sie gewaltsam in die Wohnung ein, legen Munition oder Waffen auf den Tisch, behaupten, das sei der verbotene Besitz des Yeziden und erpressen Geld. Es gibt zahlreiche solche Beispiele.

Bei einer Hochzeitsfeier wurde der Bräutigam verhaftet und so lange festgehalten, bis das geforderte Erpressungsgeld gezahlt wurde. Für diesen Vorfall gibt es viele Zeugen, aber niemand hat die Beamten angezeigt (aus Angst). Dieses Verbrechen stellt eine schwere Beleidigung für die yezidische Religion und Tradition sowie eine Mißachtung der Menschenrechte aller Yeziden dar.

Ein weiteres Beispiel: In Tiflis, im Stadtteil Tschuguretsk, hat die Polizei ohne Grund mehr als 50 Menschen festgenommen, darunter Kinder, Frauen und Greise; sie wurden beleidigt, als Yeziden beschimpft und geschlagen. Dank des Einsatzes der Union der Yeziden wurden sie wieder freigelassen;  keiner der Betroffenen erstattete Anzeige.

… , eine yezidische Menschenrechtlerin, wurde bestialisch geschlagen, der Täter ging unbehelligt davon.

Professor … , Mitglied der Union der Yeziden, wurde auf dem Weg nach Hause von Unbekannten zusammengeschlagen und als Yezide beschimpft.

Es gab unendlich viele derartige Vorkommnisse.

Bei Gericht benachteiligen viele Richter die Yeziden. Diese werden härter bestraft als andere Bürger; sie müssen viel höhere Bestechungsgelder zahlen als andere; die Richter wissen, daß die Yeziden keine Rückendeckung haben. In alltäglichen Situationen des Wettbewerbs zwischen Yeziden und anderen erhalten immer die anderen Priorität. Dafür gibt es viele Beispiele, aber die würden jetzt zu weit führen.

Das Justizministerium hat den Yeziden verboten, die alten yezidischen Namen wieder anzunehmen; als die Yeziden in das zaristische Rußland kamen, wurden die Familiennamen zwangsweise geändert und mit den Endsilben jan, ow, ew, dze versehen. Als die Sowjetunion zerbrach, nahmen manche yezidische Familien ihre ursprünglichen Namen wieder an; seit 2001 dürfen Namen nicht mehr geändert werden. Für Yeziden gibt es aber Gründe, ihre alten Namen wieder tragen zu wollen. Das Justizministerium bietet stattdessen als Alternative an, georgische Namen anzunehmen. Man ignoriert die in Briefen und Anträgen geäußerten Wünsche yezidischer Familien.

Bildungsministerium:

… , Mitglied der Union der Yeziden und des georgischen Schriftstellerverbandes, hat ein Alphabet für die yezidische Muttersprache geschaffen; dieses Alphabet wird seitens des Bildungsministeriums nicht anerkannt. Es gibt keine Bücher in yezidischer Sprache. Herr … unterrichtet yezidische Kinder inoffiziell.

Die Union der Yeziden entsandte Herrn Scheich …  zu einem Kongreß nach Hannover in die Bundesrepublik Deutschland. Er hat die Nachricht mitgebracht, daß eine aus Deutschland abgeschobene Yezidin in Georgien kurz nach der Rückkehr getötet wurde.

Er hat auch berichtet, daß es für Yeziden nicht möglich ist, Bethäuser zu errichten. Das Yezidentum ist eine uralte Religion; selbst die Georgier betonen, daß die Yeziden ihrer Religion immer treu geblieben sind. Die Yeziden und andere kleine Religionsgemeinschaften werden in ihrer Religionsausübung eingeschränkt.

Die georgischen politischen Gremien haben yezidische Zeitungen und Zeitschriften verboten.

Kulturministerium:

Die Union der Yeziden hat mehrmals einen Bibliotheksraum für Literatur über Yeziden beantragt, der Kultusminister verhält sich jedoch desinteressiert („kalt“) bezüglich solcher Wünsche. Das zu Zeiten der Sowjetunion bestehende yezidische Theater wurde geschlossen. Auch yezidische Musik, Folklore etc ist inzwischen verboten.

Es wurde behauptet, der georgische Präsident, Herr Eduard Schewardnaze, habe für yezidische Kultur 20000 Lari freigegeben, aber diese kleine Summe wurde seitens des Finanzministeriums nie ausgezahlt. Wir haben viele Briefe, Anfragen, Beschwerden an den Präsidenten gerichtet, aber keine Antwort erhalten. Auch die Ankündigung des Präsidenten, die Yeziden würden vom Staat ein Büro bzw. ein Gemeindehaus bekommen, ist nicht wahr gemacht worden.

Früher gab es im georgischen Rundfunk täglich eine yezidische Nachrichtensendung über 15 Minuten, aber jetzt ist auch das verboten.

Das Parlament und die Komitees für nationale Integration nehmen uns die Luft zum Atmen.

Im Parlament gibt es keinen Abgeordneten, der unsere Interessen schützen könnte.

Die georgische Politik zielt darauf ab, daß die Yeziden ihre Religion, Sprache, Tradition usw. vergessen sollen (Politik der Assimilierung).

Bei Fragen, die Yeziden unmittelbar angehen, z.B. die Eintragung „Yezide“ im Paß, hat man sich überhaupt nicht für die Meinung der Betroffenen interessiert, obwohl es unter den Yeziden Spezialisten gibt, wie Juristen, Philologen, Ethnologen, etc.

Es hätte noch viele Themen gegeben, die wir gern besprochen hätten, aber die Zeit war knapp“.

Ein im September 2001 aus Georgien angereister Scheich, der an dem Gespräch mit Herrn Poppe teilgenommen hatte, machte in Anwesenheit von in Deutschland lebenden Eziden und deutschen Staatsbürgern zu dem Treffen im Juni 2001 ergänzende Angaben, die protokolliert wurden und an dieser Stelle erstmals veröffentlicht werden:

„Das Gespräch fand im Büro des Rechtsanwaltes …, Vorsitzender der Union der Yeziden, statt. Die Union der Yeziden besitzt kein eigenes Büro. Am Gespräch nahmen 15 Mitglieder der Union der Yeziden teil, auf deutscher Seite Herr Poppe mit 2 Begleitern sowie der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Tiflis, Herr Meingast.

Übersetzt wurde von einem Georgier, den die deutschen Gesprächsteilnehmer mitgebracht hatten. Die Richtigkeit und Qualität der Übersetzung konnte von keinem Gesprächsteilnehmer überprüft werden, da die anwesenden Yeziden kein deutsch, die Deutschen kein georgisch bzw. russisch verstanden.

Das Gespräch sei durch den deutschen Botschafter von vornherein auf 45‘ terminiert worden.

Herr Poppe habe zu Anfang sinngemäß gesagt: „Nehmen Sie mich als nahen Menschen, erzählen Sie, was Sie bewegt, dann werde ich sehen, ob ich Ihnen helfen kann.“ Während des Gesprächs habe Herr Poppe über alles, was er hörte, Notizen gemacht. Über die Korruption in der medizinischen Versorgung – keine Behandlung ohne Geld, auch bei Lebensgefahr – sei er betroffen gewesen.

Am Schluss des Gesprächs habe Herr Poppe den Botschafter gefragt, ob er in der Vergangenheit Material über die Situation der Yeziden gesammelt habe. Der Botschafter habe das Fehlen solchen Materials damit entschuldigt, er sei erst ungefähr seit 1 Jahr in Tiflis und habe bis zu diesem Gespräch keine Yeziden kennengelernt.

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Zur politischen Situation in Georgien:

Die früher selbstverständliche multikulturelle Gesellschaft bestehe nicht mehr. Es habe sich ein starker georgischer Nationalismus entwickelt unter dem Motto „Georgien den Georgiern“. Die Amts- und Landessprache ist jetzt ausschließlich georgisch. Gegenüber Minderheiten besteht ein starker Assimilierungsdruck. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht. Kriminalität und Korruption sind weit verbreitet, die Staatsorgane sind daran beteiligt oder sehen tatenlos zu.

Zur allgemeinen Situation der Yeziden:

Grund- und Menschenrechte, so der Gast aus Tiflis, gelten für Yeziden nicht. Die Kategorisierung als Yezide führt zu Schutz- und Rechtlosigkeit, zu alltäglicher Beschimpfung und Diskriminierung, schon im Kindesalter beginnend.

Von Georgiern begangene Straftaten werden Yeziden angelastet, die dann unschuldig verurteilt werden, während die Täter straffrei bleiben.

Andere ethnische Minderheiten, z.B. Russen, Aserbeidschaner, Armenier, können die diplomatischen Vertretungen ihrer Länder einschalten oder in ihre Herkunftsländer auswandern. Yeziden aber finden nirgends Hilfe.

Die Arbeitslosigkeit in Georgien ist hoch; bei der Besetzung offener Stellen werden Yeziden benachteiligt. Existenzgründungen werden nur unter Mitwirkung von Georgiern erlaubt, so dass die beteiligten Yeziden ständiger Erpressung unterliegen. Bis zum Jahr 2000 konnten Yeziden zu Erwerbszwecken nach Russland ausweichen, diese Möglichkeit ist seither versperrt.

Nach der georgischen Rechtslage stehen Familien mit Kindern Unterstützungen zu, z.B. Reduzierung von Strom- und Wasserkosten; diese Erleichterungen werden yezidischen Familien verweigert.

Bildung und Ausbildung ist für junge Yeziden so gut wie unmöglich geworden.

Zur Situation der yezidischen Religion und Kultur:

Den Yeziden ist bisher die Anerkennung als Religionsgemeinschaft verweigert worden. Offiziell findet in Georgien keine Verfolgung aus religiösen Gründen statt. Aber Yezidische Feste werden immer wieder gestört, die Teilnehmer verhaftet und erpresst; yezidische Begräbnisstätten werden geschändet, ohne dass die Staatsgewalt eingreift.

Das yezidische Theater wurde vor 3 Jahren geschlossen. Eigene Versammlungsräume sind nicht erlaubt. Die Medien sind den Yeziden zur Darstellung ihrer Kultur nicht zugänglich.

Zur medizinischen Versorgung:

Wenn jemand zum Arzt geht, um sich behandeln zu lassen, wird er zuerst gefragt, ob er bezahlen könne; wenn nicht, gibt es keine Behandlung. (Z.B. kostet eine ärztliche Beratung 50 Lari in bar – die übliche Rente beträgt 2 Lari pro Monat).

Weiter berichtet der Sheich aus Tiflis: Wenn ein Mensch verunglückt und einen Krankenwagen benötigt, wird zuerst gefragt, ob jemand den Wagen bezahlen könne; sonst würde er nicht kommen.

Auf die Frage, was wohl mit einem schwer zuckerkranken Jugendlichen, der nach Tiflis abgeschoben würde, passiert, kam die Antwort: der stirbt.

Es gibt in Georgien für Georgier eine Art Krankenschein, „poluce“ genannt. Wer so ein Papier besitzt, muss weniger als die anderen bezahlen. Für Yeziden gibt es diesen Schein nicht.

Der Gast berichtete, dass er als Sheich die Aufgabe habe, die Verstorbenen zu waschen und zu beerdigen. Das müsse er jetzt in jeder Woche mehrfach tun, während die yezidischen Hochzeitsrituale fast nicht mehr vorkämen.

In Tiflis gibt es nur noch ein einziges funktionierendes Psychiatrisches Krankenhaus; um dort behandelt zu werden, muss man große Geldbeträge in Dollar bezahlen.

Zur Zukunft der Yeziden in Georgien:

Seit 1995 hat ein Exodus der Yeziden aus Georgien eingesetzt. Es leben vermutlich nur noch weniger als 2000 dort (vor 1990 waren es ca. 35000).

Junge Yeziden, erklärte der Sheich, gibt es kaum noch, sie sind mit ihren Eltern oder allein geflohen oder sie sind in Georgien verschollen, „verschwunden“. Die Zurückgebliebenen leiden unter dem Verlust des Familienverbandes und des religiös-gemeinschaftlichen Lebens, unter der Isolierung und den sozialen Missständen. So scheint es, ganz im Sinne der georgischen Nationalisten, dass es dort bald kein „Yeziden-Problem“ mehr geben wird.

Aus Deutschland oder anderen Ländern abgeschobene Yeziden erwartet in Georgien Schreckliches: Die jungen Männer werden bei ihrer unfreiwilligen Rückkehr verhaftet und kommen ins Gefängnis, da sie den Militärdienst nicht abgeleistet haben. Niemand weiß, was weiter mit ihnen geschieht.

Auf die Frage, welche Gefahr für die jungen Frauen bestehe, herrschte zunächst Schweigen. Männer, deren Menschenwürde, Familienehre und Selbstachtung durch diese Frage berührt wird, empfinden Scham, darüber zu sprechen. Die Antwort lautete schließlich: Sie kommen als Mädchen in den Flughafen hinein und verlassen ihn als Frauen. Das erklärt, warum Eltern so große Ängste haben, wenn ihre volljährig gewordenen Kinder abgeschoben werden sollen.

Ältere Menschen, die nach Georgien abgeschoben werden, müssen mit Obdach- und Mittellosigkeit, mit Vereinsamung, Krankheit und Tod rechnen.

Der yezidische Sheich erklärte zum Schluss, er selbst habe bei dem Gespräch in Tiflis zu Herrn Poppe gesagt: „Was denkt sich Ihr Land, wenn es Yeziden aus Deutschland nach Georgien abschiebt? Es wäre dann besser, in Deutschland ein Arbeitslager für Yeziden einzurichten. Georgien ist für Yeziden wie ein Schlachthof“.“

Diese Einschätzung des Sheichs zur  Situation der Eziden in Georgien wird durch eine schwere Menschenrechtsverletzung bestätigt, von der in dem Presseorgan der Union der Eziden, Heilige Quelle Nr.3, im Juni 2003 berichtet wird (Hier die Erstveröffentlichung in deutscher Übersetzung): „Der Scheich …  wurde vor einigen Tagen in Tiflis grausam getötet.

Dieser Mord wurde laut unseren Angaben von einem hochstehenden Beamten des Innenministeriums ausgeführt. Als Mordwaffe wurde ein Hammer benutzt.

Nach dem Gewaltakt wurde dem …  keine medizinische Hilfe geleistet. Er war in einem ohnmächtigen Zustand. Statt dessen, daß man ihn in ein Krankenhaus einliefert, hat man ihn zur Untersuchungshaft der Stadt Tiflis gebracht. Die Mitarbeiter der Untersuchungshaft haben die Aufnahme abgelehnt, weil sie seinen schlimmen Zustand gesehen haben. Er wurde ohne jede medizinische Hilfeleistung im Quarantäneraum der Untersuchungshaft gelassen. Danach hat man ihn zum Gefängniskrankenhaus gebracht. Dort starb er. Er starb nach fünf Tagen in Folge der erlittenen Verletzungen.

Wir geben dem geschehenen Ereignis keine rechtliche Bewertung, wir sind aber der Meinung, daß in diesem Fall eine grobe Verletzung der Menschenrechte stattfand.

Im Namen der „Union der Eziden von Georgien“ richten wir unser herzliches Beileid den Angehörigen und den Verwandten des Verstorbenen aus.

„Union der Eziden von Georgien“.“

Zu der Nachricht über den Tod von … erfolgte eine in russischer Sprache abgefasste Stellungnahme von mehr als 60 in Deutschland lebenden Eziden. Die deutsche Übersetzung (Erstveröffentlichung):  „Wir Yeziden aus Georgien, die in Deutschland wohnen, informieren sie über häufige Menschenrechtsverletzungen staatlicher Organe in Georgien in Tiflis, die eigentlich zuständig sind, die Menschenrechte zu schützen.

Wie viele andere Yeziden wurde … mit Ehefrau und Sohn gezwungen, sein Haus und die Gräber seiner Eltern und Verwandten zu verlassen. 1995 bat er in Deutschland um Asyl.

In der Stadt Altenkirchen in Deutschland haben sie 1997 eine Tochter bekommen. 1998 wurde die Familie … von der ZAB (Zentrale Ausländerbehörde)  nach Georgien deportiert. Dort erwartete ihn der Tod in Form von Gewalt, Schlägen, Verhöhnung und Beschimpfung. Die Polizisten des Bezirks Tschugureti (Stadt Tiflis) hatten erfahren, dass die Familie aus Deutschland zurück gekommen war. Sie fingen an, die Familie zu verfolgen. Am 05.07.03 haben Verwandte der Familie … aus Tiflis uns, die Yeziden in Deutschland, über die bestialische Ermordung von … durch die Polizei des Bezirks Tschugureti informiert.

Das ist wieder ein Beispiel von vielen anderen für die Selbstjustiz durch staatliche Georgische Organe gegenüber Yeziden.

Wir Yeziden in Deutschland bitten die Mitglieder aller europäischen Länder: Lassen sie nicht zu, dass das Yezidische Volk, Angehörige einer ethnischen und religiösen Gruppe, allmählich untergeht, und schützen sie, bitte, ein kleines Volk mit einer uralten Tradition.“ 10.07.2003

Nach dem Verständnis von Religionen wurde alles Seiende geschaffen, darunter der Planet Erde und alle auf ihr vorfindlichen anorganischen und organischen Erscheinungsformen. Der Mensch wird als ein Ergebnis der evolutionären Schaffensakte verstanden. Natur und Kreatur gehören ihm nicht, sondern sie wurden als kostbare Güter in seine Obhut gegeben. Dem Menschen steht nicht zu, nach Belieben über Leben zu verfügen. Diese Feststellung teilen Religionen mit den gegenwärtigen säkularen Gemeinwesen dadurch, dass diese mit der ‚Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte‘ die Verpflichtung zum Schutz des Lebens und der Würde jedes Menschen verbindlich übernommen haben. Am Beispiel des Umgangs mit Eziden durch deutsche Staatsorgane werden Defizite deutscher Asylpolitik festgestellt, die revidiert und an nationalen sowie internationalen Standards orientiert werden muss.

Düchting, J., Die Yezidi und ihre asylrechtliche Behandlung in Deutschland, in: Zeitschrift der Ezidischen Akademie (ZEA) 3, 12/09, S.5-7

Filep, O., Georgien. Lageanalyse Februar 2002, hg..v. Schweizerische Flüchtlingshilfe, MS Bern 2002

Presseerklärung der GfbV in Bielefeld am 28.10.2002: In Georgien unterdrückt und verfolgt – Bleiberecht für yezidische Familien aus Georgien

Thomsen, J., The Yezidis of Georgia on the verge of extinction? in: ZEA3, 12/09, S.19-20

Welge, I., Untersuchung zur Erscheinungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Fällen eritreischer Asylantragsteller, hg. v. Förderverein Pro Asyl e.V., Flüchtlingsrat Wiesbaden, Frankfurt/M 2006